Der Einstieg in den Schießsport in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt. Welche Ausbildung Sie benötigen, hängt davon ab, was Sie erreichen möchten: Freizeitvergnügen ohne Waffenschein, eigene Sportwaffen besitzen (Waffenbesitzkarte WBK), beruflich mit Waffen arbeiten (Sicherheitsgewerbe §34a GewO) oder als Einsatzkraft auf dem aktuellsten taktischen Stand bleiben.
Der typische Einstieg: Schnupperschießen
Für Einsteiger ohne Vorkenntnisse ist das Schnupperschießen in Zerbst der perfekte Start. Ab 18 Jahren, ohne Waffenschein und ohne WBK dürfen Sie unter Aufsicht unserer DSB-lizenzierten Schießleiter mit scharfen Sportwaffen üben. Beliebt als Junggesellenabschied, Firmenevent oder Geschenkgutschein. Preis: ab 49 € pro Person, max. 5 Personen.
Der Weg zur Waffenbesitzkarte: Sachkunde §7 WaffG
Wer eine eigene Sportwaffe besitzen möchte, benötigt zwei Dinge: den staatlich anerkannten Waffensachkundenachweis nach §7 WaffG und einen allgemeinen Erste-Hilfe-Kurs. Die Sachkunde umfasst vier Module – Waffenrecht, Waffenkunde, Munitionskunde und Schießstandaufsicht. Unsere Waffenschule Mitteldeutschland bietet ein flexibles Kombi-Modell: 24/7 E-Learning mit über 500 Original-Prüfungsfragen plus Praxis-Wochenende vor Ort in Zerbst. Prüfung direkt bei uns – keine Pendelei zu einer IHK. Bundesweite Anerkennung. Bestehensquote 98 %.
Präzision entwickeln: Kurzwaffen- und Langwaffenkurse
Nach der Sachkunde oder parallel zu WBK-Antrag empfehlen sich Kurzwaffen-Kurse (Pistole, Revolver) oder Langwaffen-Kurse (Büchse, Flinte, halbautomatische Langwaffen). Trainiert wird mit Glock 17/19, Heckler & Koch, SIG Sauer P226, Walther, CZ und weiteren gängigen Dienst- und Sportwaffen. Für Fortgeschrittene steht dynamisches Schießen nach IPSC-Vorgaben zur Verfügung – Bewegungsabläufe, Multi-Target-Szenarien und Deckungswechsel.
Beruflich mit Waffen: Sicherheitsgewerbe und Behörden
Für das Sicherheitsgewerbe (Geld- und Werttransport, Personen- und Objektschutz) ist zusätzlich zur IHK-Sachkunde nach §34a GewO die Waffensachkunde nach §7 WaffG erforderlich. Unsere spezialisierten Schulungen vermitteln rechtssicheren Umgang mit Dienstwaffen, Verhältnismäßigkeit, Notwehr und Nothilfe. Für aktive Einsatzkräfte (Polizei, Bundeswehr, Zoll, Justiz, SEK, MEK) bieten wir auf unserem Raumschießstand bis 7.000 Joule inklusive Vollautomatik-Zulassung taktisches Einsatztraining – auch Dauerfeuer mit MP5, MP7, G36 und HK416.
Erste Hilfe bei Schussverletzungen: TCCC-Lehrgang
Die Erste Hilfe bei Schussverletzungen orientiert sich am internationalen TCCC-Standard (Tactical Combat Casualty Care) bzw. TECC (Tactical Emergency Casualty Care). Unser zertifizierter Lehrgang wird ausschließlich von Notfallsanitätern, Notärzten und Rettungsassistenten mit Einsatzerfahrung durchgeführt. Inhalte: Blutstillung mit Tourniquets, hämostatische Wundauflagen, Care Under Fire, Tactical Field Care, Atemwegsmanagement, Schockbekämpfung und Verwundetentransport. Zielgruppe: Polizei, Bundeswehr, Sicherheitsdienste, Personenschützer sowie engagierte Sportschützen, Jäger und Zivilisten.
Verantwortung übernehmen: Standaufsicht und Schießleiter
Wer auf Schießstätten als verantwortliche Aufsichtsperson tätig sein möchte, benötigt die Standaufsicht-Ausbildung nach §27 WaffG oder – ausführlicher und DSB-anerkannt – die Schießleiter-Ausbildung. Beide Qualifikationen richten sich an Vereinsvorstände, Betreiber privater Schießstände und aktive Sportschützen mit mehrjähriger Erfahrung.