Schießtraining für den Sicherheitsdienst: § 28 WaffG und die Schießausbildung
Das Schießtraining für Sicherheitsdienste im WaffenPro Schießsportzentrum Zerbst richtet sich an Bewachungsunternehmen nach § 34a GewO, die ihre Mitarbeiter nach § 28 WaffG bewaffnen – vom Objekt- und Personenschutz bis zum Geld- und Werttransport. Die Anlage ist bis 7.000 Joule zugelassen, verfügt über fünf 25-Meter-Bahnen mit elektronischer Trefferanzeige und wird auch von Polizei, Bundeswehr, Zoll und Justiz genutzt.
§ 28 WaffG knüpft die waffenrechtliche Erlaubnis für Bewachungsunternehmer an ein nachgewiesenes Bedürfnis und an die Voraussetzung, dass bewaffnetes Personal sachkundig ist und zuverlässig mit der Waffe umgeht. Was das Gesetz als Verantwortung formuliert, übersetzen wir in zwei Bausteine: die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG als Grundlage und ein regelmäßiges Schießtraining, das Fertigkeit und Nachweis zusammenbringt.










