Zuständige Waffenbehörde: der Hauptwohnsitz entscheidet
Die zuständige Waffenbehörde ist nach dem Waffengesetz die Behörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers; welche Stelle das konkret ist, legt jedes Bundesland selbst fest – in Sachsen-Anhalt die Polizeiinspektionen der Polizeidirektionen Nord, Ost und Süd, in Berlin die Waffenbehörde des Landeskriminalamts, in Sachsen, Brandenburg und Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte, meist über das Ordnungsamt oder ein Waffenrechtsamt.
Für Sie bedeutet das: Wer in Magdeburg wohnt und in Zerbst trainiert, stellt den WBK-Antrag in Magdeburg. Wer aus Leipzig anreist, bei der Stadt Leipzig. Wer umzieht, wechselt automatisch die Behörde – die Akte wandert mit, die Erlaubnisse bleiben gültig. Weder der Schießstand noch der Verein noch der Ort der Sachkundeprüfung spielen für die Zuständigkeit eine Rolle.
Die sicherste Quelle für Ansprechpartner, Sprechzeiten und Terminvergabe ist die Website Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt mit dem Suchbegriff „Waffenbehörde“; alternativ hilft die Behördennummer 115. Straßenadressen und Telefonnummern nennen wir bewusst nicht, weil sich Dienststellen ändern.










