Alter: Teilnahme ab 18 Jahren
Das Schießen mit scharfen Waffen auf unserer Anlage ist ab 18 Jahren möglich. Grundlage ist § 27 Waffengesetz: Auf einer zugelassenen Schießstätte dürfen Volljährige unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson schießen – ohne Waffenschein und ohne Waffenbesitzkarte.
Jugendliche können nach § 27 WaffG mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen – mit Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen, nicht mit Großkaliber. Stimmen Sie das Programm für Jugendliche bitte vorab mit uns ab.
| Teilnehmer | Was möglich ist | Voraussetzung |
|---|---|---|
| ab 18 Jahren | alle Leihwaffen bis Großkaliber | gültiger Ausweis |
| Jugendliche nach § 27 WaffG | Luftdruck, Kleinkaliber .22 lfB | schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten, Absprache vorab |
| Kinder | Zuschauen in Begleitung | – |










