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Ratgeber · Einstieg

Schießen mit Jugendlichen.

Ab welchem Alter mit welchen Waffen geschossen werden darf — und wie Jugendliche sicher in den Schießsport einsteigen.

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Schießsport fördert Konzentration und Verantwortung.

Sportschießen ist olympisch und für Jugendliche ein idealer Sport: Er schult Ruhe, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Das Waffengesetz regelt genau, ab welchem Alter mit welchen Waffen unter Aufsicht geschossen werden darf.

Leitfaden · Schießen mit Jugendlichen

Das Wichtigste im Überblick.

Von unseren Schießleitern in Zerbst.

Die Altersgrenzen

Nach §27 WaffG dürfen Kinder ab 12 Jahren unter Aufsicht mit Luftdruck- und Federdruckwaffen schießen, Jugendliche ab 14 Jahren auch mit bestimmten Kleinkaliberwaffen. Großkaliber ist in der Regel Erwachsenen vorbehalten. Ausnahmen für jüngere Leistungssportler sind auf Antrag möglich.

Zustimmung der Eltern

Für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bringen Sie diese zum ersten Termin mit oder sind Sie als Elternteil selbst anwesend.

Aufsicht und Betreuung

Jugendliche schießen ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson mit Jugendbasislizenz oder entsprechender Qualifikation. Sicherheit und Einweisung haben oberste Priorität.

Der Einstieg mit Luftdruck

Luftgewehr und Luftpistole auf 10 Meter sind der klassische Einstieg. Sie schulen Technik, Atmung und Konzentration ohne Lärm und Rückstoß.

Kleinkaliber ab 14

Mit 14 Jahren können Jugendliche auf Kleinkaliber (.22 lfB) umsteigen und an Wettkämpfen in den Jugendklassen teilnehmen.

Jugend im Verein

Im Verein gibt es ermäßigte Beiträge für Jugendliche, Schüler und Studenten. Familienmitgliedschaften machen den gemeinsamen Einstieg mit Eltern besonders attraktiv.

Die Rechtsgrundlage im Detail: § 27 WaffG

Die Altersstufen für Kinder und Jugendliche stehen in § 27 Abs. 3 WaffG. Die Vorschrift regelt das Schießen auf zugelassenen Schießstätten und unterscheidet drei Gruppen: Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche ab 14 Jahren und Volljährige. Entscheidend ist in jedem Fall, dass eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson anwesend ist und die Sorgeberechtigten zugestimmt haben. Ohne diese beiden Voraussetzungen darf ein Minderjähriger auf keiner Anlage schießen.

Für Kinder unter 12 Jahren und für Jugendliche, die vor dem gesetzlichen Mindestalter mit stärkeren Waffen trainieren sollen, sieht § 27 Abs. 4 WaffG eine Ausnahmegenehmigung der Waffenbehörde vor. Sie wird in der Regel nur erteilt, wenn ein Schießsportverband die sportliche Förderung befürwortet und ein ärztliches Zeugnis die körperliche und geistige Eignung bestätigt. Für den normalen Vereinseinstieg spielt diese Ausnahme keine Rolle; die Regelaltersgrenzen reichen völlig aus.

  • Ab 12 Jahren: Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen unter Aufsicht
  • Ab 14 Jahren: zusätzlich Kleinkaliber und bestimmte sonstige Schusswaffen
  • Ab 18 Jahren: alle auf der Anlage zugelassenen Waffen, auch Großkaliber
  • Immer: schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten und geeignete Aufsicht

Was Eltern beim ersten Termin in Zerbst erwartet

Der erste Besuch beginnt nicht an der Bahn, sondern am Tisch. Der Schießleiter erklärt dem Jugendlichen und den Eltern gemeinsam die vier Sicherheitsregeln, die Kommandos auf dem Stand und den Umgang mit Gehörschutz und Schutzbrille. Erst wenn jede Frage beantwortet ist, geht es in die klimatisierte Halle. Eltern dürfen hinter der Sicherheitslinie zusehen; viele stehen beim ersten Treffer auf der elektronischen Trefferanzeige näher am Geschehen als ihr Kind.

Für Jugendliche stimmen wir in Zerbst ein passendes Programm mit Luftdruck oder Kleinkaliber ab, je nach Alter und Vorerfahrung. Der Schießleiter steht die ganze Zeit direkt neben dem Schützen, korrigiert Griff und Haltung und entscheidet, wann die nächste Serie beginnt. Nach dem Termin bleibt Zeit für ein Gespräch im Gastraum: Was hat gefallen, wie geht es weiter, lohnt sich die Schnuppermitgliedschaft im Verein.

Ausrüstung: was Jugendliche wirklich brauchen

Für den Einstieg ist keine eigene Ausrüstung nötig. Gehörschutz, Schutzbrille und Vereinswaffen stellt die Anlage; Jugendliche dürfen ohnehin keine eigenen Schusswaffen besitzen. Sinnvoll sind lediglich geschlossene, flache Schuhe, eine Hose ohne weite Taschen und ein Oberteil, das am Kragen schließt, damit keine heiße Hülse hineinfällt. Lange Haare werden zusammengebunden, Schmuck an den Händen bleibt zu Hause.

Wer nach einigen Monaten im Verein bleibt, kann über persönliche Ausrüstung nachdenken: einen eigenen Kapselgehörschutz, der richtig sitzt, eine Schießbrille mit Korrekturgläsern, später Schießjacke oder Handschuh für das Luftgewehr. Fragen Sie den Trainer, bevor Sie kaufen. Eine Vereinswaffe, die zum Körperbau des Jugendlichen passt, ist in dieser Phase wichtiger als jedes Zubehör.

Typische Fehler, die Eltern vermeiden sollten

Der häufigste Fehler ist Ehrgeiz. Jugendliche, die zum Training gedrängt werden, verlieren die Freude am Sport meist innerhalb weniger Monate. Schießsport lebt von innerer Ruhe, und die lässt sich nicht erzwingen. Lassen Sie Ihr Kind das Tempo bestimmen; ein Training pro Woche ist für den Anfang ausreichend. Im Verein in Zerbst gibt es weder Pflichtstunden noch Trainingszwang, das gilt für Jugendliche genauso wie für Erwachsene.

Der zweite Fehler ist der falsche Einstieg. Wer sein Kind mit 14 Jahren direkt an die Kleinkaliberpistole setzt, überspringt die Grundlagen, die mit dem Luftgewehr auf zehn Meter gelernt werden. Atmung, Abzugskontrolle und Zielbild entstehen ohne Rückstoß und Knall deutlich schneller. Der dritte Fehler betrifft die Formalien: eine mündliche Zustimmung reicht nicht, die Einverständniserklärung muss schriftlich vorliegen.

  • Kein Druck, kein Leistungsvergleich mit Erwachsenen
  • Grundlagen mit Luftdruck vor dem Wechsel auf Kleinkaliber
  • Schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten mitbringen
  • Nach dem Training Hände waschen: Hygiene gehört zum Schießsport

Der Weg in den Wettkampf

Die Schießsportverbände führen eigene Altersklassen für Schüler, Jugend und Junioren, in denen Jugendliche ausschließlich gegen Gleichaltrige antreten. Der Freizeitschützen Zerbst e.V. ist Mitglied im DSB, im BDS und im Landesschützenverband Sachsen-Anhalt, sodass Jugendliche an Vereinsmeisterschaften und über den Verband an Rundenwettkämpfen und Landesmeisterschaften teilnehmen können. Die ersten Wettkämpfe finden meist im Luftgewehr oder in der Luftpistole statt.

Wettkämpfe sind kein Muss. Viele Jugendliche trainieren über Jahre, ohne eine Startkarte zu besitzen, und das ist völlig in Ordnung. Wer den Ehrgeiz entwickelt, wird vom Trainer begleitet: Wettkampfregeln, Scheibenauswertung, Zeiteinteilung und der Umgang mit Nervosität werden im Training vorbereitet. Wie Sie sich gezielt verbessern, lesen Sie im Beitrag Besser treffen.

Mit 18: der Übergang zum erwachsenen Sportschützen

Mit der Volljährigkeit ändert sich vieles. Großkaliber ist nun erlaubt, und nach zwölf Monaten aktiver Mitgliedschaft kann der Verein eine Bedürfnisbescheinigung für die eigene Waffenbesitzkarte ausstellen. Wer bereits als Jugendlicher regelmäßig trainiert hat, bringt dafür den besten Nachweis mit, denn die geforderte Regelmäßigkeit des Trainings lässt sich über das Schießbuch belegen.

Das Waffengesetz setzt jungen Sportschützen allerdings zusätzliche Grenzen. Für den Erwerb bestimmter Waffen, insbesondere großkalibriger Kurzwaffen, gelten nach § 14 WaffG höhere Altersgrenzen, und unter 25 Jahren verlangt § 6 Abs. 3 WaffG für viele Schusswaffen ein Gutachten über die geistige Eignung. Kleinkaliber-Langwaffen sind davon in der Regel ausgenommen. Den gesamten Weg beschreibt der Ratgeber Sportschütze werden.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Schießen mit Jugendlichen.

Mit Luftdruckwaffen ab 12 Jahren, mit bestimmten Kleinkaliberwaffen ab 14 Jahren — jeweils unter Aufsicht und mit Zustimmung der Eltern.

Nein. Erforderlich ist Ihre schriftliche Zustimmung als Sorgeberechtigte.

In der Regel nein, Großkaliber ist Erwachsenen vorbehalten.

Ja, für Jugendliche, Schüler, Studenten und Familien.

Nein. Erforderlich ist Ihre schriftliche Zustimmung; die Aufsicht übernimmt eine dafür qualifizierte Aufsichtsperson des Vereins. Beim ersten Termin empfehlen wir Ihre Anwesenheit trotzdem.

Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Waffenbehörde nach § 27 Abs. 4 WaffG, in der Regel auf Befürwortung eines Schießsportverbands und mit ärztlichem Zeugnis. Für den normalen Einstieg gilt die Grenze von 12 Jahren.

Nein. Minderjährige dürfen keine eigenen Schusswaffen besitzen und trainieren mit Vereinswaffen. Gehörschutz und Schutzbrille stellt die Anlage.

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* Teilnahme ab 18 Jahren (Jugendliche nach § 27 WaffG), gültiger Lichtbildausweis, 0,0 Promille, Anweisungen des Schießleiters – alle Teilnahmebedingungen.