Die Ausbildung
Die Jägerprüfung ist umfangreich: Wildbiologie, Jagdrecht, Waffenkunde, Naturschutz und Schießen, meist in einem mehrwöchigen Kurs. Sportschützen legen die Sachkundeprüfung nach §7 WaffG ab — kompakter und auf Waffenrecht und Technik fokussiert.
Das Bedürfnis
Für Jäger ergibt sich das Bedürfnis aus dem gültigen Jagdschein. Sportschützen weisen es über die Vereinsmitgliedschaft und mindestens zwölf Monate regelmäßiges Training nach.
Waffenerwerb
Jäger dürfen Langwaffen ohne Voreintrag erwerben und müssen sie anschließend eintragen lassen, für Kurzwaffen gilt ein begrenztes Kontingent mit Voreintrag. Sportschützen erwerben Waffen je nach Art über die gelbe oder grüne WBK.
Kosten
Jagdkurs, Jägerprüfung, Jagdschein, Jagdhaftpflicht und Revierkosten liegen meist deutlich höher als Sachkunde und Vereinsbeitrag. Sportschießen ist der günstigere Einstieg.
Pflichten
Jäger tragen Verantwortung für Wild und Revier und müssen ihren Jagdschein regelmäßig verlängern. Sportschützen müssen ihre Schießsporttätigkeit nachweisen. Für beide gelten Aufbewahrung und Regelüberprüfung.
Beides verbinden
Viele Jäger trainieren zusätzlich als Sportschützen, um ihre Treffsicherheit zu verbessern. In Zerbst bieten wir jagdliches Schießtraining auf unseren Bahnen an.
Die Rechtsgrundlagen im Vergleich
Beide Wege führen über dieselbe Grundnorm, § 4 WaffG, mit den Voraussetzungen Alter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis. Der Unterschied liegt in der Spezialvorschrift: Für Jäger regelt § 13 WaffG das Bedürfnis, für Sportschützen § 14 WaffG. Der Jagdschein selbst ist kein Waffenrecht, sondern Jagdrecht; er wird nach § 15 Bundesjagdgesetz erteilt und setzt die bestandene Jägerprüfung sowie eine Jagdhaftpflichtversicherung nach § 17 BJagdG voraus.
Ein praktisch wichtiger Punkt: Nach § 3 AWaffV gilt die bestandene Jägerprüfung in der Regel zugleich als Nachweis der Waffensachkunde. Jäger müssen also keine separate Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG ablegen. Umgekehrt gilt das nicht: Die Sachkunde eines Sportschützen ersetzt keinen Teil der Jägerprüfung. Wer beide Wege gehen möchte, beginnt deshalb häufig mit der Jagd und ergänzt den Sportschützenstatus.
Führen: der größte praktische Unterschied
Sportschützen dürfen ihre Waffen ausschließlich transportieren, nie führen. Nach § 12 Abs. 3 WaffG heißt das: nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, also ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, auf dem Weg zwischen Wohnung, Schießstand, Büchsenmacher oder Wettkampf. Eine geladene Waffe im Handschuhfach wäre bereits ein Führen ohne Erlaubnis mit erheblichen Folgen für die WBK.
Jäger genießen hier eine Ausnahme, die sich aus dem Zweck ergibt: Nach § 13 Abs. 6 WaffG dürfen sie Jagdwaffen bei der befugten Jagdausübung und im Zusammenhang damit ohne Waffenschein führen, einschließlich des Jagdschutzes und des Übens auf Schießstätten. Außerhalb dieses Zusammenhangs gilt für Jäger dieselbe Transportregel wie für Sportschützen. Mehr zu Behältnissen und Wegen im Beitrag Waffe transportieren.
Der zeitliche Ablauf beider Wege
Der Weg zum Sportschützen ist zeitlich klar strukturiert: Eintritt in den Verein, Sachkundelehrgang, zwölf Monate regelmäßiges Training mit mindestens 18 dokumentierten Einheiten, dann Bedürfnisbescheinigung über den Verband und WBK-Antrag. Die Sachkunde lässt sich in Zerbst an einem verlängerten Wochenende erledigen, der Rest ist Geduld und Kontinuität. Nach Antragstellung folgt die Bearbeitungszeit der Behörde.
Der Weg zum Jäger ist vorn aufwendiger und hinten schneller. Der Jagdkurs mit seinen Fachgebieten läuft je nach Anbieter als Kompaktkurs oder über mehrere Monate, danach folgt die staatliche Jägerprüfung mit schriftlichem, mündlich-praktischem und Schießteil. Ist der Jagdschein erteilt, besteht das Bedürfnis für Langwaffen sofort; eine Wartezeit wie beim Sportschützen gibt es nicht. Der Jagdschein wird als Jahres- oder Dreijahresjagdschein ausgestellt und muss regelmäßig verlängert werden.
- Sportschütze: Verein, Sachkunde, 12 Monate Training, Bedürfnis, WBK
- Jäger: Jagdkurs, Jägerprüfung, Jagdhaftpflicht, Jagdschein, WBK
- Beide: Zuverlässigkeit und Eignung werden geprüft, Aufbewahrung nachgewiesen
Wie das Bedürfnis dauerhaft bestehen bleibt
Bei Jägern ist der Fortbestand des Bedürfnisses einfach: Solange ein gültiger Jagdschein vorliegt, besteht es. Wer den Jagdschein nicht verlängert, verliert mit der Zeit das Bedürfnis und muss mit einem Widerruf der WBK rechnen. Für Kurzwaffen gilt zusätzlich die Grenze von in der Regel zwei Stück nach § 13 Abs. 2 WaffG, deren jagdliche Erforderlichkeit, etwa für den Fangschuss, begründet wird.
Sportschützen müssen ihre Aktivität weiterhin nachweisen. § 14 Abs. 3 WaffG verlangt die fortbestehende Mitgliedschaft im Verein und regelmäßiges Schießen, das die Behörde drei Jahre nach der ersten Erlaubnis und später erneut prüft. Nach zehn Jahren Besitz genügt nach § 14 Abs. 4 WaffG in der Regel die fortdauernde Vereinsmitgliedschaft. Einzelheiten zu Fristen und Kontrollen stehen im Beitrag zur Regelüberprüfung.
Warum Jäger vom Sportschießen profitieren
Die jagdliche Schießprüfung ist bestanden, der Revieralltag bietet aber wenig Gelegenheit, Technik zu trainieren. Ein verfehlter oder schlecht sitzender Schuss auf Wild ist ein Tierschutzproblem, kein Sportergebnis. Deshalb trainieren viele Jäger regelmäßig auf Raumschießanlagen: Anschlag, Abzugskontrolle und der schnelle, sichere Fangschuss mit der Kurzwaffe lassen sich auf 25 Metern hervorragend üben.
In Zerbst nutzen Jäger die fünf Bahnen bis 7.000 Joule mit eigener Büchse oder Kurzwaffe, buchen Bahnzeiten mit oder ohne Standaufsicht und finden in der Waffenschule jagdliches Schießtraining, Drückjagd-Simulation und Wiederholerkurse. Wer zusätzlich Vereinsmitglied wird, erhält Zugang zu Partnerständen für 300 Meter und Trap. Das Angebot für Jäger ist auf der Seite Für Jäger zusammengefasst.