Was § 7 WaffG von Ihnen verlangt
Das Waffengesetz macht die Sachkunde zu einer der Säulen jeder Waffenbesitzkarte — neben Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Bedürfnis. Nachgewiesen wird sie durch eine Prüfung, deren Inhalte und Ablauf die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in den §§ 1 bis 3 AWaffV festlegt: Waffenrecht, Waffen- und Munitionstechnik, sichere Handhabung.
Weil der Nachweis Bundesrecht ist, spielt es keine Rolle, ob Sie ihn in Potsdam, Cottbus oder Zerbst erwerben: Die Waffenbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt in Brandenburg akzeptiert das Zeugnis der Waffenschule Mitteldeutschland, und es verfällt nie. Ein Sachkundezeugnis aus Zerbst ist für Brandenburger damit dasselbe Dokument wie eines aus dem eigenen Landkreis.










