§ 7 WaffG — eine Prüfung, unbefristet gültig, überall anerkannt
Sachkundig im Sinne des § 7 WaffG ist, wer in einer Prüfung nachgewiesen hat, dass er Waffen und Munition, das Waffenrecht und die sichere Handhabung beherrscht. Wie geprüft wird, legt die AWaffV fest; abgenommen wird die Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger wie der Waffenschule Mitteldeutschland in Zerbst.
Für Magdeburger kommt ein Vorteil hinzu: Zeugnis und Waffenbehörde liegen im selben Bundesland. Die Waffenbehörden der Polizei Sachsen-Anhalt kennen die Unterlagen aus Zerbst seit Jahren, und weil die Sachkunde Bundesrecht ist, gilt das Zeugnis ebenso in jedem anderen Land — falls Sie später einmal umziehen. Ein Ablaufdatum gibt es nicht.










