Sachkunde: der Wissensnachweis vor jeder Waffenbesitzkarte
Bevor die Waffenbehörde der Stadt Leipzig eine Waffenbesitzkarte ausstellt, muss der Antragsteller nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 WaffG sachkundig sein. § 7 WaffG definiert, was das heißt: ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition, über das Waffenrecht und über den sicheren Umgang, nachgewiesen in einer Prüfung bei einem nach § 3 AWaffV staatlich anerkannten Lehrgangsträger.
Das Zeugnis der Waffenschule Mitteldeutschland gilt unbefristet und überall in Deutschland — in Leipzig, im Landkreis Leipzig, in Nordsachsen und im Saalekreis genauso wie in Sachsen-Anhalt, wo es ausgestellt wird. Sachsen und Sachsen-Anhalt wenden dasselbe Bundesgesetz an; eine Landesgrenze auf dem Weg zur Prüfung ändert nichts an der Gültigkeit.










